Stützen und Stützräder

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Bau- und Betriebsvorschriften
§44 Stützeinrichtung und Stützlast

 

Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt.

Stützeinrichtungen müssen unverlierbar angebracht sein.