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Stützen und Stützräder
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Bau- und Betriebsvorschriften
§44 Stützeinrichtung und Stützlast
Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt.
Stützeinrichtungen müssen unverlierbar angebracht sein.